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Rheinhotel Dreesen GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und
ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer
Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis
zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5
und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in
Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den
Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60%
für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum
Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird
das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme
des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für
den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung
der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer
1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1
Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein
Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden
oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu
€ 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,00 im Hotel- oder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des
Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.